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Der Tag “X” war der 03. September 2002. Die Zwingerschutzkarte der FCI kam ins Haus geflattert und damit war es offiziell: Der Zwinger
“von den Puszta-Strolchen”
existierte! Diesen Namen hatte ich für meine Pulizucht ausgesucht, weil Pulis für mich unmittelbar mit Ungarn und dort mit meinem Lieblingsgebiet, der Puszta verbunden sind. Schliesslich hatte ich die Rasse dort auch kennengelernt. Und dass Pulis alle liebenswerte “Strolche” sind, weiss jeder, der mal einen kennengelernt hat. Nun stand also meiner Pulizucht nach VDH/FCI-Richtlinien nichts mehr im Wege.
Warum Zucht nach VDH-Richtlinien und Pulis mit Papieren? Manch ein Welpen-Interessent sagt sich vielleicht, dass ein Puli ohne Papiere sicher genauso gut ist und günstiger zu haben?!
Dazu kann ich nur folgendes sagen: Züchter in einem VDH-Verein unterliegen strengen Richtlinien und Kontrollen. So ist z.B. das Mindest- und Höchstalter einer Zuchthündin festgelegt, die Anzahl der Würfe auf max. einen Wurf pro Jahr begrenzt, die Kriterien für die Zuchtzulassung der Elterntiere sind streng definiert, u.a. ist das Röntgen auf HD vorgeschrieben und vieles mehr. So bekommen die Kleinen von Seiten ihrer Elterntiere bereits bestmögliche Voraussetzungen in Bezug auf Gesundheit und Charakter mit auf den Weg. Abgegeben werden die Welpen frühestens im Alter von acht Wochen. Wenn nötig, z.B. im Falle eines bereits gebuchten Urlaubs etc. können die Welpen natürlich auch länger bei uns bleiben. Bis zur Übergabe haben die Puli-Kinder eine möglichst optimale Aufzucht hinter sich. Diese beinhaltet häufigen Kontakt zu vielen unterschiedlichen Menschen, vor allem auch zu Kindern, zu anderen Hunden im Rudel, die Möglichkeit sich in Haus und Garten frei zu bewegen und durch verschiedenste Spielzeuge und Umweltreize eine Vielzahl von Eindrücken zu gewinnen und ihre Entdeckungsfreude ausleben zu können. Auch die Welpen-Käufer sind natürlich von Anfang an herzlich willkommen, Ihren Welpen möglichst oft zu besuchen und seine Entwicklung bis zum Umzug in sein neues zu Hause zu begleiten! Die Welpen sind ab dem Alter von zwei Wochen bis zur Abgabe regelmässig alle 14 Tage entwurmt und bei Übernahme durch die neue Familie gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose einmal geimpft. Die Impfungen müssen nach vier Wochen wiederholt und durch die Tollwutimpfung ergänzt werden. Die Kennzeichnung durch einen Transponder (Mikrochip) erfolgt im Rahmen der sogenannten Wurfabnahme durch einen Zuchtwart. Hier wird nochmals geprüft, ob alle formellen Voraussetzungen für die Zucht erfüllt wurden und vor allem, ob die Zuchtstätte sowie Zustand und Verhalten der Mutterhündin und der Welpen eine ordnungsgemässe Aufzucht bescheinigen. Bei Auftreten von Beanstandungen erhalten die Welpen keine Papiere! Fazit: VDH-Papiere sind kein überflüssiger Nachweis über den “Adel” des Hundes und ein Preistreiber, sondern bestätigen eine kontrollierte und tier(schutz)gerechte Zucht!
Ihr Puszta-Strolch erhält beim Verlassen seines heimatlichen Rudels ein Start-Paket mit auf den Weg. Darin sind enthalten: Halsband und Leine, das gewohnte Futter für die ersten Tage, ein nach “zu Hause” riechendes Lammfell-Spielzeug zur Erleichterung des Trennungs-Schmerzes und ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Puli Klub (PuK) e.V. Mit den Welpen-Käufern wird ausserdem ein Kaufvertrag abgeschlossen, der sich weitestgehend an den im VDH üblichen Bedingungen orientiert. U.a. ist hierin geregelt, dass im Falle des Weiterverkaufs/der Abgabe des Welpen an Dritte der Züchter zu informieren und ihm ein Vorkaufsrecht einzuräumen ist. Eine Betreuung der neuen Puli-Besitzer nach Übernahme des Welpen bei Fragen jeglicher Art oder Problemen ist selbstverständlich!
Noch Fragen offen??? Einfach mailen oder anrufen!!!
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